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Softwarekenner

Lohnabrechnung im Vergleich: die besten Programme 2026

Programme für Entgeltabrechnung, Meldungen an Sozialversicherung und Finanzamt sowie die Zusammenarbeit mit der Steuerberatung. Wir prüfen Datenschutz, Schnittstellen und Aufwand.
Von Wolfram Eschenbach · Fachlich geprüft von Wolfram Eschenbach · Zuletzt aktualisiert am 22. Oktober 2026 · 4 Programme bewertet

Unsere Empfehlungen

Preis-Leistungs-Tipp 2026SOFTWAREKENNERPreis-Leistungs-Tipp2026

Preis-Leistungs-Tipp

Redaktionswertung 4,1 von 5

Beste Wertung bei Preis-Leistung unter allen Programmen ab 4,0.

Beste Wahl für Selbstständige 2026SOFTWAREKENNERBeste Wahl fürSelbstständige2026

Beste Wahl für Selbstständige

Redaktionswertung 4,1 von 5

Höchste Wertung unter den Programmen für Selbstständige und Kleinstbetriebe.

Beste Wahl für den Mittelstand 2026SOFTWAREKENNERBeste Wahl für denMittelstand2026

Beste Wahl für den Mittelstand

Redaktionswertung 4,2 von 5

Höchste Wertung unter den Programmen für 50 bis 249 Mitarbeitende.

4 Programme

Sortiert nach Redaktionswertung

4 Ergebnisse

  1. Platz #1

    DATEV Lohn und Gehalt

    Redaktionswertung 4,2 von 5

    von DATEV eG

    Anbieter aus Deutschland

    Die Lohnsoftware der DATEV für Unternehmen, die selbst abrechnen und eng mit ihrer Steuerkanzlei arbeiten. Fachlich sehr tief, Preise nur auf Anfrage über DATEV oder die Kanzlei.

    Preis ab
    Preis auf Anfrage
    Testphase
    Keine Angabe
    Serverstandort
    Keine Angabe

    Ideal für: Unternehmen mit DATEV-Kanzlei, Lohnbüros mit vielen Sonderfällen

    Stärken

    • Fachliche Tiefe der DATEV im Lohn- und Meldewesen
    • Direkter Datenaustausch mit der Steuerberatung

    Schwächen

    • Keine öffentlichen Preise
  2. Platz #2

    Lexware lohn+gehalt

    Redaktionswertung 4,1 von 5

    von Haufe-Lexware GmbH & Co. KG

    Anbieter aus Deutschland

    Verbreitete Lohnsoftware für kleine und mittlere Betriebe, die selbst abrechnen. Vier Stufen von 31,90 € bis 95,40 € im Monat, als Windows-Programm.

    Preis ab
    31,90 € pro Monat
    Testphase
    Keine Angabe
    Serverstandort
    Keine Angabe

    Ideal für: Kleine Betriebe mit eigener Lohnabrechnung, Lohnbüros, die mehrere Firmen betreuen

    Stärken

    • Vier Ausbaustufen mit veröffentlichten Preisen
    • Monats- oder Jahresbezug laut Preisliste

    Schwächen

    • Nur für Windows
  3. Platz #3

    Sage HR Suite

    Redaktionswertung 4,1 von 5

    von Sage GmbH

    Anbieter aus Deutschland

    Etablierte Personalsoftware für den Mittelstand: Entgeltabrechnung mit komplexen Fällen wie Kurzarbeit und Altersteilzeit, Zeitmanagement, Reisekosten und Bewerbermanagement als Module.

    Preis ab
    19,00 € pro Monat
    Testphase
    Keine Angabe
    Serverstandort
    Deutschland

    Ideal für: Mittelständler mit eigener Entgeltabrechnung, Personalabteilungen mit komplexen Tarifen

    Stärken

    • Entgeltabrechnung auch für Altersteilzeit, Zuschläge, Kurzarbeit und bAV
    • ITSG-Zertifikat für die Abrechnung laut Anbieter

    Schwächen

    • Desktopsoftware, Cloud als optionaler Betrieb
  4. Platz #4

    Sage Lohnabrechnung

    Redaktionswertung 4,1 von 5

    von Sage GmbH

    Anbieter aus Deutschland

    Schlanke Cloud-Lohnabrechnung für kleine Betriebe mit bis zu 150 Mitarbeitenden. Transparente Preise mit fünf Mitarbeitenden im Grundpreis, HR-Funktionen je nach Tarif.

    Preis ab
    20,00 € pro Monat
    Testphase
    30 Tage
    Serverstandort
    Keine Angabe

    Ideal für: Kleine Betriebe, die den Lohn selbst abrechnen, Gründer mit ersten Mitarbeitenden

    Stärken

    • Öffentliche Preise ab 20 € pro Monat inklusive fünf Mitarbeitender
    • Lohn und HR-Funktionen in einer Cloudlösung

    Schwächen

    • Obergrenze von 150 Mitarbeitenden

Die 4 bestbewerteten Programme im Vergleich

Lohnabrechnung: Vergleich der 4 bestbewerteten Programme
KriteriumDATEV Lohn und GehaltRedaktionswertung 4,2 von 5Lexware lohn+gehaltRedaktionswertung 4,1 von 5Sage HR SuiteRedaktionswertung 4,1 von 5Sage LohnabrechnungRedaktionswertung 4,1 von 5
Preise
EinstiegspreisPreis auf Anfrage31,90 €pro Monat19,00 €pro Monat20,00 €pro Monat
Kostenlose Version
Kostenlose TestphaseKeine AngabeKeine AngabeKeine Angabe30 Tage
Deutschland-Check
ServerstandortKeine AngabeKeine AngabeDeutschlandKeine Angabe
Auftragsverarbeitung (AVV)
GoBD
XRechnung
ZUGFeRD
ISO 27001
Schnittstellen
DATEV
ELSTER
Support und Nutzung
Support auf Deutsch
Mobile App
  • erfüllt
  • teilweise erfüllt
  • nicht erfüllt
  • keine Angabe

Preise und Wertungen im Überblick

Einstiegspreise

Am günstigsten startet Sage HR Suite mit 19,00 € im Monat.

Günstigster kostenpflichtiger Tarif, netto pro Monat, bei Preisen pro Nutzer für einen Nutzer. Ohne festen Preis: 1. Stand 22. Oktober 2026

Preis und Wertung

Sage HR Suite hat die höchste Wertung (4,1) und zugleich den günstigsten Einstieg.

Je weiter links und oben, desto mehr Wertung für weniger Geld. Stand 22. Oktober 2026
Kaufberatung Lohn

Lohnabrechnung: selbst abrechnen oder Kanzlei, und worauf es bei der Software ankommt

Systemgeprüfte Software, Meldungen, eAU, Mindestlohn 2027 und Sonderfälle: Was Lohnsoftware können muss und wann die Kanzlei die bessere Wahl ist.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Wer selbst abrechnet, muss Meldungen und Beitragsnachweise aus systemgeprüfter Software übermitteln. Fragen Sie den Anbieter nach der Systemprüfung.

  2. Krankmeldungen gesetzlich Versicherter rufen Arbeitgeber seit 2023 elektronisch ab. Die Software sollte den eAU-Abruf mitbringen.

  3. Zum 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 €, die Minijob-Grenze auf 633 €. Die Software muss Grenzwerte zuverlässig aktualisieren.

  4. Prüfen Sie Sonderfälle vor dem Kauf: Baulohn, Kurzarbeit, Altersteilzeit, Betriebsrenten. Nicht jedes Programm deckt sie ab.

Die Lohnabrechnung ist die Aufgabe, bei der Fehler am schnellsten auffallen: bei den Beschäftigten, bei den Krankenkassen und beim Finanzamt. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an die Software. Bevor Sie Programme vergleichen, steht deshalb eine grundsätzliche Frage: Wollen Sie überhaupt selbst abrechnen?

Selbst abrechnen oder Steuerberatung?

Viele kleine Betriebe lassen den Lohn von der Kanzlei abrechnen. Das kostet pro Abrechnung, nimmt Ihnen aber Fachwissen, Fristen und Haftungsrisiken weitgehend ab. Selbst abzurechnen lohnt sich vor allem, wenn

  • Sie eine Person im Haus haben, die sich in Lohnsteuer und Sozialversicherung auskennt und regelmäßig weiterbildet,
  • häufig Änderungen anfallen, die Sie schneller selbst einpflegen als an die Kanzlei melden,
  • Sie Lohn und Personalverwaltung eng verbinden wollen.

Dazwischen gibt es Mischformen: Sie pflegen Stammdaten und Bewegungsdaten in einer HR-Software, die Kanzlei rechnet ab. Oder Sie rechnen selbst mit einem Programm, das die Kanzlei ebenfalls nutzt und bei Bedarf übernimmt. DATEV Lohn und Gehalt ist auf diese enge Zusammenarbeit mit einem DATEV-Mitglied ausgelegt.

Systemgeprüft: die wichtigste Voraussetzung

Wer Meldungen zur Sozialversicherung und Beitragsnachweise selbst übermittelt, muss dafür systemgeprüfte Programme oder systemgeprüfte Ausfüllhilfen nutzen. Die Systemprüfung führt die ITSG im Auftrag des GKV-Spitzenverbands durch. Sie richtet sich an die Hersteller, nicht an Sie als Anwender. Ob ein Programm geprüft ist, erfragen Sie beim Hersteller. Das kostenlose SV-Meldeportal ist eine Ausfüllhilfe, aber kein Ersatz für eine Lohnsoftware.

Zum Pflichtumfang einer Lohnsoftware gehören außerdem die Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER, der Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale und die Meldungen an die Sozialversicherung bei Eintritt, Austritt und zum Jahresende.

Elektronische Krankmeldung

Seit dem 1. Januar 2023 rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten gesetzlich versicherter Beschäftigter elektronisch bei der Krankenkasse ab. Eine Papierbescheinigung müssen diese Beschäftigten nicht mehr vorlegen. Für jeden Fall müssen Sie den Abruf einzeln anstoßen. Die Rückmeldungen liegen laut AOK 42 Tage auf dem Kommunikationsserver und werden dann gelöscht, deshalb sollte die Abholung mindestens wöchentlich erfolgen oder automatisiert sein. Für privat Versicherte gilt das Verfahren nicht.

Für die Software heißt das: Der eAU-Abruf sollte integriert sein, die Antworten sollten automatisch abgeholt und der richtigen Person zugeordnet werden.

Grenzwerte 2026 und 2027

Lohnsoftware muss Grenzwerte zuverlässig und rechtzeitig aktualisieren. Für die nächste Umstellung zum Jahreswechsel sind diese Werte bekannt:

Mindestlohn und Minijob-Grenze
Wert2026Ab 1. Januar 2027
Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde13,90 €14,60 €
Verdienstgrenze im Minijob pro Monat603 €633 €
Quelle: Bundesregierung und Minijob-Zentrale, abgerufen am 22. Oktober 2026

Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, ändert sich auch die Grenze. Prüfen Sie zum Jahreswechsel, ob Minijobs mit festen Stunden noch unter der Grenze bleiben.

Sonderfälle vor dem Kauf prüfen

Für einfache Monatsgehälter reicht fast jede geprüfte Lohnsoftware. Unterschiede zeigen sich bei Sonderfällen. Erstellen Sie eine Liste der Fälle, die bei Ihnen vorkommen, und lassen Sie sich die Abrechnung zeigen:

  • Baulohn: eigene Regeln für Sozialkassen und Saison. Sage Lohnabrechnung schließt Baulohn laut Anbieter aus.
  • Kurzarbeit und Altersteilzeit: Sage HR Suite nennt diese Fälle ausdrücklich.
  • Betriebliche Altersversorgung und Betriebsrentner: Sage Lohnabrechnung schließt Betriebsrentner aus.
  • Öffentlicher Dienst und Tarifverträge: komplexe Entgelttabellen und Zulagen.
  • Mehrere Firmen: wichtig für Lohnbüros und Unternehmensgruppen. Lexware lohn+gehalt nennt Lohnbüros als Zielgruppe.

Preise und Betriebsmodelle

Die Preismodelle unterscheiden sich stark. Lexware lohn+gehalt ist ein Windows-Programm mit vier Stufen zwischen 31,90 € und 95,40 € im Monat. Sage Lohnabrechnung läuft in der Cloud und enthält im Grundpreis fünf Mitarbeitende, ausbaubar bis 150. Sage HR Suite lizenziert in Paketen zu 25 Mitarbeitenden. DATEV nennt für Lohn und Gehalt keine öffentlichen Preise. Rechnen Sie neben der Lizenz mit Schulung und gegebenenfalls Unterstützung bei der Einrichtung.

Wechsel zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel ist der beste Zeitpunkt für einen Wechsel, weil die Jahreswerte für Lohnsteuer und Sozialversicherung dann neu beginnen. Ein Wechsel mitten im Jahr ist möglich, verlangt aber die vollständige Übernahme der bisherigen Jahreswerte jeder Person. Planen Sie in jedem Fall einen Parallellauf von mindestens einem Monat, in dem Sie die Ergebnisse von altem und neuem System vergleichen.

Checkliste für die Auswahl

  1. Entscheidung getroffen: selbst abrechnen, Kanzlei oder Mischform?
  2. Systemprüfung des Programms beim Hersteller bestätigt?
  3. Lohnsteuer-Anmeldung über ELSTER und Meldungen zur Sozialversicherung enthalten?
  4. eAU-Abruf integriert, mit automatischer Abholung der Rückmeldungen?
  5. Ihre Sonderfälle mit echten Beispielen vorgeführt bekommen?
  6. Übergabe an Buchhaltung und Kanzlei geklärt?
  7. Serverstandort und Vertrag zur Auftragsverarbeitung geprüft?
  8. Wechselzeitpunkt und Parallellauf geplant?

Häufige Fragen

Ratgeber

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  1. Anforderungen klären, Kandidaten eingrenzen, richtig testen und den Vertrag prüfen: ein Leitfaden für die Softwareauswahl im Mittelstand, mit Checklisten.

    5 Min. Lesezeit · 22. Oktober 2026

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